CLP 2020-02-25T15:08:20+01:00

CLP Verordnung

CLP Verordnung

Die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) legt die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union fest.

Die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) legt die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union fest. Es soll sicherstellen, dass die Gefahr von Stoffen und Gemischen durch klare Etiketten und Sicherheitsdatenblätter (SDB) an Fachleute und Verbraucher übermittelt wird. Es gilt für E-Zigaretten, konzentrierte Aromen und E-Flüssigkeiten, auch solche, die frei von Nikotin sind.

Die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) legt die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union fest.

Die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) legt die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union fest. Es soll sicherstellen, dass die Gefahr von Stoffen und Gemischen durch klare Etiketten und Sicherheitsdatenblätter (SDB) an Fachleute und Verbraucher übermittelt wird. Es gilt für E-Zigaretten, konzentrierte Aromen und E-Flüssigkeiten, auch solche, die frei von Nikotin sind.

KLASSIFIZIERUNG

Die Klassifizierung von e-Liquids erfolgt auf Basis der qualitativen und quantitativen Formulierung des Produktes. Sie identifiziert die Klasse und den relativen Schweregrad der Gefahren jedes Stoffes oder Gemischs und Hersteller oder Importeure sind dafür verantwortlich.

Eine ordnungsgemäße Klassifizierung ist von entscheidender Bedeutung, um die Angaben zu kennzeichnen, die auf Etiketten und Verpackungen anzubringen sind: Gefahrenhinweise H, Sicherheitshinweise P-Empfehlungen und Standard-Piktogramme.

Die CLP-Einstufung eines Gemisches erfolgt auch für die Zwecke der Anmeldung, die über das europäische EU-CEG-Portal im Rahmen der TPD-II-Verpflichtungen einzureichen ist.

ETIKETTIERUNG

Einheitspackungen und andere externe Verpackungen für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter müssen gekennzeichnet sein und ein Merkblatt gemäß TPD-II, CLP und eventuell spezifischem nationalem Recht enthalten (z. B. den Verbrauchercode in Italien).

TRUSTiCERT bietet einen qualifizierten Service an, der Folgendes umfasst:

  • Überprüfung von Etiketten und / oder Faltblättern,
  • Unterstützung bei der Ausstellung neuer Etiketten und / oder Faltblätter gemäß den geltenden Gesetzen des Landes des Interesses und Unterstützung bei spezifischen
  • Aspekten der Etikettierung oder Bestimmung von das Produkt und die Unterstützung bei bestimmten Aspekten der Kennzeichnung und damit zusammenhängender Vorschriften.

SICHERHEITSDATENBLATT

Die CLP-Einstufung des Gemischs ermöglicht die Ausstellung eines Sicherheitsdatenblatts, das gemäß der geltenden Verordnung an Fachleute als rechtliches Informationsdokument geliefert werden kann.